Ratgeber für alle, die nach Spanien ziehen

Auswandern nach Spanien

Vom WeSellHomes-TeamAktualisiert am 16. Oktober 20263 Min. Lesezeit

Als EU-Bürger dürfen Sie frei in Spanien leben. Bleiben Sie länger als drei Monate, melden Sie sich bei der Gemeinde (padrón) und bei der Extranjería an, mit Einkommensnachweis und Krankenversicherung. Leben Sie mehr als 183 Tage im Jahr dort, werden Sie in Spanien steuerpflichtig. In Deutschland melden Sie sich bei der Meldebehörde ab.

Kurz und knapp
Aufenthalt
Frei als EU-Bürger; nach 3 Monaten anmelden
Anmeldung
Padrón bei der Gemeinde, certificado de registro bei der Extranjería
Abmeldung
Bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts in Deutschland
Steuern
Mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien: steuerlich in Spanien ansässig
Krankenversicherung
Spanisches System über Ihre Arbeit, oder mit dem Formular S1 als gesetzlich versicherter Rentner
Führerschein
Ein EU-Führerschein bleibt gültig

Die ersten Schritte

  1. NIE-Nummer

    Ihre Identifikations- und Steuernummer in Spanien, nötig für fast alles.

  2. Padrón

    Anmeldung bei der Gemeinde, in der Sie wohnen. Gemeinden erhalten Geld je Einwohner, und Sie brauchen den padrón für die meisten anderen Schritte.

  3. Certificado de registro

    Anmeldung als EU-Bürger bei der Extranjería, mit Einkommensnachweis und Krankenversicherung.

  4. Krankenversicherung

    Arbeiten Sie in Spanien, sind Sie über die spanische Sozialversicherung versichert. Beziehen Sie eine deutsche Rente und sind gesetzlich versichert, beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse das Formular S1.

  5. Abmelden in Deutschland

    Melden Sie sich bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab und regeln Sie Rente, Krankenversicherung und Post.

Steuern als Einwohner

Leben Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien, oder liegt der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen dort, sind Sie steuerlich in Spanien ansässig. Sie erklären dann Ihr Welteinkommen in Spanien. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien regelt, welcher Staat welches Einkommen besteuert, zum Beispiel Ihre Rente. Die Abmeldung allein beendet die deutsche Steuerpflicht nicht: Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, die Ihnen jederzeit zur Verfügung steht, bleiben Sie dort unbeschränkt steuerpflichtig, und das Abkommen entscheidet, welcher Staat vorrangig besteuert. Lassen Sie sich vorher beraten: Der Zeitpunkt des Umzugs kann einen Unterschied machen.

Vor- und Nachteile

Was Käufer uns am häufigsten nennen:

  • Vorteil: das Klima, das Leben draußen, eine gute medizinische Versorgung und viele Flüge nach Hause.
  • Vorteil: an der Küste viele deutschsprachige Nachbarn, und viel Englisch.
  • Nachteil: Papierkram und Wartezeiten bei den Behörden, vor allem am Anfang.
  • Nachteil: im Sommer voll und heiß, und außerhalb der Saison in manchen Orten ruhig.

Erst mieten oder gleich kaufen?

Viele mieten zuerst ein paar Monate in dem Ort, den sie im Auge haben, auch außerhalb der Hochsaison. Wissen Sie, wo Sie leben möchten, können Sie mit einer Kaufbegleitung gezielt suchen, auch nach Immobilien, die noch nicht online stehen.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem Anwalt oder Steuerberater prüfen.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Visum, um in Spanien zu leben?

Nein, nicht als EU-Bürger. Nach drei Monaten melden Sie sich aber bei der Extranjería an.

Wann zahle ich Steuern in Spanien?

Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben oder der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen dort liegt. Dann sind Sie steuerlich in Spanien ansässig.

Muss ich mich in Deutschland abmelden?

Ja, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben. Sie melden sich bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Bekomme ich meine deutsche Rente in Spanien?

Ja, die gesetzliche Rente aus Deutschland wird auch nach Spanien gezahlt. Wo sie versteuert wird, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen; lassen Sie das vorher prüfen.

Wie regle ich meine Krankenversicherung in Spanien?

Über Ihre Arbeit in Spanien, als gesetzlich versicherter Rentner über das Formular S1, oder mit einer privaten Versicherung.

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