Eine Immobilie in Spanien kaufen
Ratgeber für Käufer
Alles, was Sie wissen möchten, bevor Sie eine Immobilie an der Costa del Sol oder der Costa Blanca kaufen, auf Deutsch, mit den Steuersätzen und Marktdaten von heute.
Immobilie in Spanien kaufen
Der Kauf einer Immobilie in Spanien folgt festen Schritten: Sie legen Ihr Budget einschließlich Kaufnebenkosten fest, beantragen eine NIE-Nummer und eröffnen ein spanisches Konto, besichtigen, machen ein Angebot, lassen die Immobilie von einem Anwalt prüfen, unterschreiben einen Kaufvertrag mit Anzahlung und lassen den Kauf beim Notar beurkunden. Rechnen Sie mit zwei bis drei Monaten.
Kaufnebenkosten in Spanien
Zusätzlich zum Kaufpreis einer Immobilie in Spanien zahlen Sie Steuern und Nebenkosten. Bei einer Bestandsimmobilie in Andalusien sind das derzeit etwa 8,5 %, bei einem Neubau etwa 12,7 %. An der Costa Blanca sind es etwa 10,5 % und 12,9 %. Die Steuer ist der größte Teil; Notar, Grundbuch und Anwalt zusammen machen gut 1 % aus.
Steuern auf eine Immobilie in Spanien
Auf eine Immobilie in Spanien zahlen Sie zu drei Zeitpunkten Steuern. Beim Kauf Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer. Jedes Jahr die kommunale IBI und, wenn Sie nicht in Spanien wohnen, Einkommensteuer für Nichtresidenten auf ein fiktives Mieteinkommen. Beim Verkauf die plusvalía municipal und Steuer auf Ihren Gewinn.
NIE-Nummer beantragen
Die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) ist Ihre spanische Identifikations- und Steuernummer als Ausländer. Sie brauchen sie, um eine Immobilie zu kaufen, ein Bankkonto zu eröffnen und Steuern zu zahlen. Sie beantragen sie bei der Policía Nacional in Spanien, bei einem spanischen Konsulat oder über jemanden mit Vollmacht.
Hypothek in Spanien
Wenn Sie nicht in Spanien wohnen, können Sie bei einer spanischen Bank eine Hypothek bekommen, meist über 60 bis 70 % des Kaufpreises oder des Bewertungswerts, je nachdem, welcher niedriger ist. Sie brauchen eine NIE-Nummer, ein spanisches Konto und einen Einkommensnachweis. Die Kaufnebenkosten und den Rest des Kaufpreises zahlen Sie selbst.
Notar und Anwalt in Spanien
Beim Kauf in Spanien haben Sie einen Notar und, aus gutem Grund, einen eigenen Anwalt. Der Notar ist unparteiisch: Er prüft die Identität von Käufer und Verkäufer und hält den Kauf in der Urkunde fest. Ihr Anwalt arbeitet für Sie und prüft, ob die Immobilie schuldenfrei und legal gebaut ist und ob alle Steuern bezahlt sind.
Ferienhaus in Spanien kaufen
Ein Ferienhaus in Spanien wählen Sie nach Lage, Erreichbarkeit und laufenden Kosten. Rechnen Sie neben dem Kaufpreis mit Kaufnebenkosten, IBI, dem Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft, Versicherung und der Steuer für Nichtresidenten. Möchten Sie an Urlauber vermieten, prüfen Sie vor dem Kauf, ob das in dieser Gemeinde und diesem Gebäude erlaubt ist.
Auswandern nach Spanien
Als EU-Bürger dürfen Sie frei in Spanien leben. Bleiben Sie länger als drei Monate, melden Sie sich bei der Gemeinde (padrón) und bei der Extranjería an, mit Einkommensnachweis und Krankenversicherung. Leben Sie mehr als 183 Tage im Jahr dort, werden Sie in Spanien steuerpflichtig. In Deutschland melden Sie sich bei der Meldebehörde ab.
Erbschaftsteuer in Spanien
Eine Immobilie in Spanien unterliegt der spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer, auch wenn Ihre Erben in Deutschland wohnen. Die Region, in der die Immobilie liegt, gewährt Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern oft hohe Ermäßigungen. Deutschland erhebt ebenfalls Erbschaftsteuer, ein Abkommen zwischen beiden Ländern gibt es dafür nicht. Ein spanisches Testament beschleunigt die Abwicklung.
Immobilienpreise in Spanien
Die Immobilienpreise an der spanischen Küste unterscheiden sich stark je Ort. Unten stehen der typische Preis und der Preis pro Quadratmeter der Orte mit dem größten Angebot an der Costa del Sol und der Costa Blanca, gemessen an den Immobilien, die jetzt zum Verkauf stehen. Die Zahlen werden bei jeder Aktualisierung der Website neu berechnet.
Golden Visa in Spanien
Spanien hat das Golden Visa für Immobilieninvestitionen abgeschafft: Seit dem 3. April 2025 werden auf diesem Weg keine Anträge mehr angenommen. Ein Immobilienkauf bringt keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Kaufen können Sie wie bisher, und als EU-Bürger brauchen Sie ohnehin kein Visum. Nicht-EU-Bürger brauchen heute einen anderen Weg, etwa das Visum ohne Erwerbstätigkeit oder das Visum für digitale Nomaden.