Was sich geändert hat
Jahrelang erhielten Nicht-EU-Bürger, die in spanische Immobilien investierten, eine Aufenthaltserlaubnis. Das Gesetz Ley Orgánica 1/2025 hat diesen Weg beendet: Seit dem 3. April 2025 werden darüber keine Anträge mehr angenommen. Seitdem bringt der Kauf einer Immobilie in Spanien, gleich zu welchem Preis, keine Aufenthaltserlaubnis mehr.
Am Kauf selbst hat sich nichts geändert. Jeder kann weiterhin mit einer NIE-Nummer eine Immobilie in Spanien kaufen, und Schritte, Kosten und Steuern sind dieselben wie vorher.
Wenn Sie bereits ein Golden Visa haben
Bereits erteilte Genehmigungen wurden durch die Änderung nicht entzogen. Nach unserem Verständnis können sie nach den bisher geltenden Regeln verlängert werden, aber die Bedingungen hängen von Ihrem Fall ab, und es kommt auf die Einzelheiten an. Prüfen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt für Ausländerrecht, bevor Ihre Genehmigung verlängert werden muss.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
EU- und EWR-Bürger brauchten es nie
Als Bürger der EU oder des EWR, also auch als Deutscher, dürfen Sie frei in Spanien leben. Bleiben Sie länger als drei Monate, melden Sie sich bei der Extranjería an und erhalten ein certificado de registro. Das Ende des Golden Visa ändert für Sie nichts.
Alternativen für Käufer außerhalb der EU
Nicht-EU-Bürger, die für den Schengen-Raum kein Visum brauchen, dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Spanien aufhalten. Um dort zu leben, gibt es diese üblichen Wege. Jeder hat eigene Bedingungen; lassen Sie sie für Ihre Situation prüfen.
- Visum ohne Erwerbstätigkeit (visado de residencia no lucrativa): für Menschen, die sich aus Einkommen oder Ersparnissen versorgen können, ohne in Spanien zu arbeiten, meist mit privater Krankenversicherung.
- Visum für digitale Nomaden: für Menschen, die aus der Ferne für Arbeitgeber oder Kunden überwiegend außerhalb Spaniens arbeiten.
- Arbeit: eine Stelle bei einem spanischen Arbeitgeber oder eine Selbstständigkeit, mit der passenden Genehmigung.
- Studium: ein Studentenvisum für einen anerkannten Studiengang in Spanien.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem Anwalt oder Steuerberater prüfen.
Häufige Fragen
Gibt es in Spanien noch ein Golden Visa?
Nicht für Immobilieninvestitionen. Anträge über einen Immobilienkauf werden seit dem 3. April 2025 nicht mehr angenommen, gemäß der Ley Orgánica 1/2025.
Bekomme ich durch einen Immobilienkauf in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis?
Nein. Seit dem Ende des Golden Visa für Immobilien gibt eine Immobilie in Spanien keine Aufenthaltserlaubnis, gleich zu welchem Preis.
Kann ich ohne Golden Visa eine Immobilie in Spanien kaufen?
Ja. Kauf und Aufenthalt sind getrennt. Jeder kann mit einer NIE-Nummer kaufen; die Visumfrage stellt sich nur, wenn Sie als Nicht-EU-Bürger länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen bleiben möchten.
Brauche ich als Deutscher ein Visum für Spanien?
Nein. Als EU-Bürger dürfen Sie in Spanien leben; nach drei Monaten melden Sie sich bei der Extranjería an.
Was passiert mit meinem bestehenden Golden Visa?
Bereits erteilte Genehmigungen wurden durch die Änderung nicht entzogen und können nach unserem Verständnis nach den bisherigen Regeln verlängert werden. Prüfen Sie die Einzelheiten für Ihren Fall mit einem Anwalt für Ausländerrecht.
Was ist das Visum ohne Erwerbstätigkeit?
Ein Aufenthaltsvisum für Nicht-EU-Bürger, die sich ohne Arbeit in Spanien versorgen können, aus Rente, Einkommen oder Ersparnissen. Meist ist eine private Krankenversicherung nötig.